Schweiz | Neue Grundlagen zur Durchführung von internationalen Steuerabkommen (EFD)
Der Schweizerische Bundesrat hat am das Bundesgesetz
über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG)
sowie die zugehörige Verordnung per in Kraft gesetzt. Damit passt der
Bundesrat die bestehenden rechtlichen Grundlagen den Entwicklungen im
internationalen Steuerrecht an.
Hintergrund: Im nationalen Recht der Schweiz regeln bisher das Bundesgesetz vom über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und die darauf basierenden Verordnungen gewisse Fragen der Umsetzung und der Anwendung der DBA.
Hierzu führt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) weiter aus:
Im StADG werden die Bestimmungen des bestehenden Gesetzes soweit notwendig übernommen und mit neuen Regelungsbereichen ergänzt.
Das neue Gesetz regelt zusätzlich, wie Verständigungsverfahren innerstaatlich durchgeführt werden sollen, sofern das anwendbare Abkommen keine abweichenden Bestimmungen dazu enthält.
Es enthält zudem die wesentlichen Punkte zur Entlastung von der Verrechnungssteuer aufgrund internationaler Abkommen sowie Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Entlastung von Quellensteuern auf Kapitalerträgen.
Die Inkraftsetzung des StADG macht gewisse Anpassungen bestehender Verordnungen notwendig. Außerdem werden zwei Verordnungen und ein Bundesbeschluss aufgehoben, welche mit der Inkraftsetzung des StADG nicht mehr notwendig sind.
Den Volltext der Verordnung finden Sie auf der Homepage des EFD.
Quelle: EDP online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
ZAAAH-94384