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Entwurf der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022
[i]BMF,
Entwurf KStR 2022 Mit Schreiben
vom wurde zahlreichen Verbänden Gelegenheit gegeben, bis zum
Stellung zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über
die Neufassung der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 (KStR 2022) zu nehmen.
Die Neufassung berücksichtigt die zwischenzeitlichen gesetzlichen Änderungen,
insbesondere des Körperschaftsteuergesetzes, und Anpassungen an die aktuelle
Rechtsprechung. Verwaltungsverlautbarungen zu gesetzlichen Neuregelungen, wie
z. B. die durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom
(BGBl 2021 I S. 2050) eingefügte Regelung zur Option zur
Körperschaftsbesteuerung wurden nicht in den Richtlinien aufgenommen. Sie
sollen weiterhin soweit erforderlich durch BMF-Schreiben erfolgen.
Hervorzuheben sind insbesondere die geänderten Regelungen zur
ertragsteuerlichen Behandlung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
(R 4.1 bis R 4.3 KStR) und Regelungen zur ertragsteuerlichen Organschaft (R
14.8 KStR). Darüber hinaus wurden insbesondere zahlreiche Anpassungen an die
geänderte Rechtslage vorgenommen (R 1.1, R 4.5, R 5.11, R 5.12, R 5.15, R 5.18,
R 7.1, R 8.1, R 8.9, R 22, R 25 KStR).