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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 5 K 222/18 EFG 2022 S. 64 Nr. 1

Gesetze: UStG § 3 Abs. 9a ; UStG § 3 Abs. 9a Nr. 2 ; UStG § 15; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a

Anwendung der einkommensteuerrechtlichen Regelungen zu Betriebsveranstaltungen als Aufmerksamkeiten im Umsatzsteuerrecht - hier: Kochevent

Leitsatz

1. Die einkommensteuerrechtliche Regelung zur Berechnung der Grenze für das Vorliegen von Aufmerksamkeiten (hier im Rahmen eines Kochevents als betriebliche Weihnachtsfeier) ist dahingehend auf den umsatzsteuerlichen Begriff der Aufmerksamkeit zu übertragen, dass an die Stelle des einkommensteuerlichen Freibetrages des § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG eine umsatzsteuerrechtliche Freigrenze tritt.

2. Ein Kochevent, dessen Wert für den Arbeitnehmer sich gerade aus dem Zusammenspiel einer besonderen Örtlichkeit und dem gemeinsamen Zubereiten von Speisen und Getränken ergibt, stellt einen einheitlichen konsumierbaren Wert dar, so dass keine Abspaltung der Kosten für angemietete Räumlichkeiten und Personal vorgenommen werden kann.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 24/2021 S. 1157
DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 5
DStRE 2022 S. 219 Nr. 4
EFG 2022 S. 64 Nr. 1
GStB 2022 S. 37 Nr. 2
NAAAH-94203

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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 05.12.2019 - 5 K 222/18

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