Online-Nachricht - Freitag, 05.11.2021

Einkommensteuer | Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen (BMF)

Das BMF hat ausführlich zur ertragsteuerlichen Beurteilung der Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten Stellung genommen ( :008).

Hintergrund: Durch das "JStG 2018", das "JStG 2019" sowie das "Zweite Corona-Steuerhilfegesetz" wurden die in § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG enthaltenen Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge fortentwickelt und der Anwendungszeitraum der Regelungen verlängert.

Das BMF geht in seinem 15-seitigen Schreiben anhand von zahlreichen Beispielen auf die folgenden Punkte näher ein:

  1. Sachlicher Anwendungsbereich

    1. Elektrofahrzeuge

    2. Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

    3. Elektrofahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge

    4. Emission und Reichweite

  2. Pauschale Ermittlung des privaten Nutzungswerts nach der 1 %-Regelung

    1. Ermittlung des maßgebenden Listenpreises

    2. Begrenzung der pauschalen Wertansätze (sogenannte Kostendeckelung)

  3. Individuelle Ermittlung des privaten Nutzungswerts

  4. Pauschaler Ansatz von Stromkosten als Betriebsausgaben

  5. Anwendungsregelungen

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
EAAAH-94151