Einkommensteuer | Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen (BMF)
Das BMF hat ausführlich zur ertragsteuerlichen Beurteilung der Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten Stellung genommen ( :008).
Hintergrund: Durch das "JStG 2018", das "JStG 2019" sowie das "Zweite Corona-Steuerhilfegesetz" wurden die in § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG enthaltenen Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge fortentwickelt und der Anwendungszeitraum der Regelungen verlängert.
Das BMF geht in seinem 15-seitigen Schreiben anhand von zahlreichen Beispielen auf die folgenden Punkte näher ein:
Sachlicher Anwendungsbereich
Elektrofahrzeuge
Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
Elektrofahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge
Emission und Reichweite
Pauschale Ermittlung des privaten Nutzungswerts nach der 1 %-Regelung
Ermittlung des maßgebenden Listenpreises
Begrenzung der pauschalen Wertansätze (sogenannte Kostendeckelung)
Individuelle Ermittlung des privaten Nutzungswerts
Pauschaler Ansatz von Stromkosten als Betriebsausgaben
Anwendungsregelungen
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
EAAAH-94151