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IDW | Praxishinweis zur Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung verabschiedet

Durch die EU-Offenlegungsverordnung wird deutlich mehr Transparenz über Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten verlangt.

Die neuen Anforderungen sind größtenteils seit März 2021 umzusetzen. Davon betroffen sind bestimmte Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften bzw. Investmentvermögen. Ergänzend sind weitere Anforderungen nach der Taxonomie-Verordnung zu beachten. Durch das FoStoG vom wurden umfangreiche neue gesetzliche Prüfungspflichten im KAGB, VAG und WpHG geregelt.

Zur Unterstützung des Berufsstands hat das IDW einen neuen Praxishinweis entwickelt. Dieser beschreibt den Prüfungsgegenstand und gibt erste Hinweise zum prüferischen Vorgehen. Dabei wurden die aufsichtlichen Vorgaben der Ba...

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