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Steuern mobil Nr. 11 vom 01.11.2021

Online-Klavierkurse unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz

Das FG Münster hat entschieden, dass Online-Klavierkurse bei der Umsatzsteuer dem Regelsteuersatz zu unterwerfen sind. Im Streitfall würden keine Darbietungen i. S. von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG erbracht, die mit Theatervorführungen und Konzerten vergleichbar seien. Die Umsätze seien zudem nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG begünstigt, da die Einräumung der urheberrechtlichen Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte nicht Hauptbestandteil der Leistungen war.

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Zur Umsatzsteuer haben wir auch noch ein rechtskräftiges Urteil des FG Münster für Sie. Danach unterliegen Online-Klavierkurse dem Regelsteuersatz.

Online-Klavierkurse das klingt nach einer pfiffigen Idee in Zeiten von Corona. Im Streitjahr 2017 war von der Pandemie natürlich jedoch noch keine Rede. Der Kläger dürfte aber zu denen gehört haben, die in der Krise besser aufgestellt waren. Er bot nämlich auf seiner Homepage Video-Klavierkurse an – zum Teil mit eigenen Kompositionen –, mit denen seine Kunden das freie Klavierspiel erlernen und erweitern können. Darüber hin...

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