Corona | Endabrechnung der Neustarthilfe möglich (BMWi)
Im digitalen Antragsportal kann die Endabrechnung der Neustarthilfe nun durchgeführt werden. Hierauf macht das BMWi aktuell aufmerksam.
Hintergrund: Nach Ablauf des Förderzeitraums sind Direktantragstellende der Neustarthilfe verpflichtet, bis eine Endabrechnung zu erstellen. Die Frist für die Einreichung der Endabrechnung über prüfende Dritte ist der . Wurde der Antrag selbst direkt gestellt, ist die Einreichung über einen prüfenden Dritten nicht möglich. Wurde die Neustarthilfe über einen prüfenden Dritten beantragt, muss ein prüfender Dritter die Endabrechnung einreichen.
Das BMWi hat unter Abschnitt 4.8 (FAQ Neustarthilfe) entsprechende Erläuterungen aufgenommen, siehe hierzu unsere Online-Nachricht v. 2.11.2021.
Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)
Fundstelle(n):
FAAAH-94142