Online-Nachricht - Freitag, 05.11.2021

Corona | Neustarthilfe Plus über prüfende Dritte (BMWi)

Seit dem können Prüfende Dritte im dritten Quartal Änderungen der IBAN vornehmen und Anträge für das vierte Quartal selbst stellen. Hierauf macht aktuell das BMWi aufmerksam.

Hintergrund: Die Neustarthilfe Plus schließt an die Neustarthilfe an und umfasst die Förderzeiträume 1.7. bis und 1.10. bis . Die Förderbedingungen für beide Förderzeiträume sind identisch. Die Neustarthilfe Plus unterstützt Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.

Seit dem können von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen.

Das BMWi führt u.a. weiter aus:

  • Die Antragsfrist für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 endet am (verlängert). Die Antragsfrist für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 endet am .

  • Die beiden Förderzeiträume müssen separat beantragt werden.

Hinweise

Zum Fragen-Antwort-Katalog Neustarthilfe Plus mit Stand v. gelangen Sie hier.

Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)

Fundstelle(n):
OAAAH-94139