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NWB Nr. 45 vom

Änderungen im Sachmängelrecht und beim Verbrauchsgüterkauf

Prof. Dr. Kai Wünsche

Die Umsetzung der sog. Warenkaufrichtlinie (RL [EU] 2019/771) bewirkt die wohl größte und bedeutendste Änderung des Kaufvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) seit der Schuldrechtsreform 2002. Auch wenn durch die Richtlinie lediglich Änderungen für Verträge von Unternehmern mit Verbrauchern veranlasst waren, hat der Gesetzgeber zudem Anpassungen im allgemeinen Kaufvertragsrecht vorgenommen. Wesentliche Veränderungen gibt es u. a. beim Mangelbegriff und durch die Schaffung von Regelungen über Waren mit digitalen Inhalten.

Ziel eines einheitlichen Verbraucherschutzniveaus

[i]VollharmonisierungDie Mitgliedstaaten dürfen bei der Umsetzung der Warenkaufrichtlinie kein höheres Verbraucherschutzniveau als dasjenige der Richtlinie beibehalten oder schaffen, soweit nicht die Richtlinie eine Abweichung ausdrücklich zulässt. Zudem enthält die Warenkaufrichtlinie Vorgaben zu Regelungen für Kaufverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern über Waren mit digitalen Elementen.

[i]Ab dem 1.1.2022 geschlossene KaufverträgeDie Neuregelungen gelten für alle Kaufverträge, die ab dem geschlossen werden. Für alle bis dahin geschlossenen Kaufverträge bleibt die noch aktu...

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