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Teilwertzuschreibung bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von mehr als zehn Jahren aufgrund von Stützungskäufen einer Notenbank
(1) Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mindestens zehn Jahren berechtigt nicht jeder Kursverlust zur Annahme einer voraussichtlich dauernden Werterhöhung. (2) Eine voraussichtlich dauernde Werterhöhung liegt jedoch jedenfalls dann vor, wenn fundamentale Veränderungen der wirtschaftlichen und/oder finanzpolitischen Daten eine dauerhafte Veränderung der Wechselkurse vermuten lassen. Das ist z. B. der Fall, wenn die Notenbank eines Fremdwährungsstaats die Absicht äußert, Stützungskäufe zu tätigen, um einen bestimmten Wechselkurs der Fremdwährung zu verteidigen (Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 und 3, Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 1 Nr. 4 EStG; § 244, § 256a Satz 1 HGB).
(1) Im ...BStBl 2009 II S. 778