Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
StuB Nr. 21 vom Seite 860
Gewerbesteuer und der Discjockey
Das , NWB PAAAH-92309, EFG 2021 S. 1727, vorläufig nicht rechtskräftig) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Discjockey (DJ) eine künstlerische Tätigkeit ausübt und damit nicht der Gewerbesteuer unterliegt.