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IDW | Fragen und Antworten zur Anwendung von Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung
Nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung müssen bestimmte Nicht-Finanzunternehmen, die eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung i. S. von §§ 289b, 315b HGB erstellen und veröffentlichen, in ihrer CSR-Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2021 erstmals die jeweiligen Anteile der auf nachhaltige Aktivitäten entfallenden Umsatzerlöse, Investitionen und Betriebsausgaben angeben. Auch bestimmte große Finanzunternehmen unterliegen neuen Berichtspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung. Im Zusammenhang mit dieser neuen Berichterstattung sind noch viele Detailfragen ungeklärt.
Um Unternehmen und Wirtschaftsprüfern eine Hilfestellung für die praktische Umsetzung zu geben, hat der Arbeitskreis „CSR-Reporting“ des IDW häufig gestellte Fragen zu den neuen Berichtspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung zusammengestellt und für diese Lösungsvorschläge erarbeitet. Di...