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Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zum Vorsteuerabzug bei Bruchteilsgemeinschaft
Das BMF reagiert auf die Rechtsprechung des BFH, der die Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzugsberechtigung einer Bruchteilsgemeinschaft verneint hat. Nach dem BFH sind Unternehmer nur die Gemeinschafter, die daher auch allein vorsteuerabzugsberechtigt sein können.
Der UStAE wird an verschiedenen Stellen an die BFH-Rechtsprechung angepasst, etwa in Abschnitt 3.5, 9.1 oder 15.2a.
Hervorzuheben und [i]Vorsteuerabzug wird nicht an Rechnungsanforderungen scheiternpositiv zu werten sind die Änderungen zur Rechnung: So muss einer der Gemeinschafter das Rechnungsoriginal aufbewahren, und der oder die anderen Gemeinschafter müssen zumindest eine Rechnungskopie aufbewahren (Abschnitt 14b.1 Abs. 1 Satz 3 UStAE). Außerdem genügt hinsichtlich der Angabe des Leistungsempfängers grundsätzlich eine Rechnung an die Gemeinschaft, in der nur der vollständige Name...