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Streifzug durch die Ausbildung – Lernfeld 9
Britta Brecht macht eine Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (ReNo) und befindet sich im zweiten Ausbildungsjahr. In den vergangenen Wochen hat sie gelernt, welche sachenrechtlichen Regelungen sie bei der Bearbeitung von Angelegenheiten beachten muss. Nun soll sie lernen, das Mahnverfahren selbstständig zu bearbeiten.
Einleitung
Die Geltendmachung von Ansprüchen gehört zum „täglichen Geschäft“ eines Rechtsanwalts und somit natürlich auch zum Arbeitsalltag der Mitarbeiter einer Kanzlei. Im Rahmen des neunten Lernfelds sollen die angehenden ReNos sowohl im Berufsschulunterricht als auch in der Kanzlei das nötige „Handwerkszeug“ erlernen, um diese Aufgabe selbstständig ausführen zu können.
Mahnverfahren oder Klage?
Kommt ein Mandant in einer Forderungsangelegenheit in eine Kanzlei, sollten ReNos im zweiten Ausbildungsjahr bei der Durchsicht der Akte feststellen können, ob es sich grundsätzlich um einen Anspruch handelt, der im Mahn- oder Klageverfahren durchgesetzt werden kann. Die Auszubildenden lernen u. a. im Berufsschulunterricht zu entscheiden, wann ein Mahnverfahren sinnvoll ist und wann möglicherweise sofort ein Klageverfahren eingeleitet werden sollte.