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USt direkt digital Nr. 21 vom Seite 10

Steuerbefreiung des Schul- und Hochschulunterrichts

; Dubrovin & Tröger GbR- Aquatics

Ralf Walkenhorst

Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob der von einer Schwimmschule erteilte Schwimmunterricht unter den Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“ fällt.

I. Leitsatz

Der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“ i. S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass er nicht den von einer Schwimmschule erteilten Schwimmunterricht umfasst.

II. Sachverhalt

Es handelt sich um ein Verfahren zum deutschen Steuerrecht. Eine GbR betreibt eine Schwimmschule. Im Rahmen ihrer Tätigkeit führt sie im Wesentlichen für Kinder Kurse auf verschiedenen Niveaus durch, in denen die Grundlagen und Techniken des Schwimmens vermittelt werden.

Die GbR behandelte ihre Umsätze als steuerfrei. Das FA sah die Umsätze allerdings als steuerpflichtig an und setzte die Umsatzsteuer entsprechend fest.

Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das FG München der Klage der GbR statt. Das FG führte aus, dass die in Rede stehenden Leistungen zwar nicht nach nationalem Recht steuerfrei seien, aber nach dem Unionsrecht steuerfrei sein müssten. Das FG vertrat die Auffassung, dass die Vermittlung grundlegender Schwi...

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Steuerbefreiung des Schul- und Hochschulunterrichts

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