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Bilanzierung | Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage nach zwischenzeitlicher gewerblicher Prägung
Die AfA eines Gebäudes, das zum Vermögen einer vorübergehend gewerblich geprägten GmbH & Co. KG gehört, richtet sich nach dem Ende der gewerblichen Prägung nach dem gemeinen Wert, der im Rahmen der Entprägung angesetzt worden ist. Denn dann ist der gemeine Wert steuerlich erfasst worden und führt zu fiktiven Anschaffungskosten; es kommt nicht darauf an, dass der gemeine Wert zu einer Steuerlast geführt hat.
Die Klägerin [i]GmbH & Co. KG wurde für drei Jahre gewerblich geprägtwar zunächst eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG, die seit 1991 Eigentümerin einer vermieteten Immobilie war. Im Zeitraum vom bis war die KG gewerblich geprägt gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. Dies führte zu einer Einlage des Gebäudes in das Betriebsvermögen zum , die mit dem höheren Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG bewertet wurde. Am entfiel die gewerb...