Umsatzsteuer | Steuererklärung im Verfahren OSS-EU Regelung (BZSt)
Das BZSt gibt Hinweise im Zusammenhang mit der Steuererklärung im Verfahren OSS-EU Regelung.
Hintergrund: Die Steuererklärung im Verfahren OSS-EU Regelung ist vierteljährlich elektronisch an das BZSt zu übermitteln. Nach Absenden der Steuererklärung erfolgt eine Überprüfung der eingegebenen Daten. Sofern die Daten unplausibel sind, besteht Handlungsbedarf.
Das BZSt erläutert das weitere Vorgehen bei folgenden Nachrichten im BOP-Postfach:
"Bei der Prüfung Ihrer übermittelten Steuererklärung wurde festgestellt, dass Sie Umsätze zu einer festen Niederlassung oder einer anderen Einrichtung zur Lieferung von Waren erklärt haben, die Ihnen, Ihren Registrierungsdaten zufolge, im Besteuerungszeitraum nicht zugeordnet ist."
"Bei der Prüfung Ihrer übermittelten Steuererklärung wurde festgestellt, dass Sie Umsätze für sonstige Leistungen durch eine im Ausland gelegene Einrichtung erklärt haben, die Ihren Registrierungsdaten zufolge keine feste Niederlassungen (umsatzsteuerliche Betriebsstätten), sondern andere Einrichtungen zur Lieferungen von Waren sind."
"Bei der Prüfung Ihrer übermittelten Steuererklärung wurde festgestellt, dass Sie Umsätze für sonstige Leistungen zu einem Mitgliedstaat gemeldet haben, in dem Sie Ihren Registrierungsdaten zufolge eine feste Niederlassung besitzen."
Einzelheiten hierzu hat das BZSt auf seiner Homepage veröffentlicht.
Quelle: BZSt online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
NWB ZAAAH-93655