International | Verordnung zur Steueroasenabwehr (BMF)
Das BMF hat einen Referentenentwurf zur Verordnung der Anwendung des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb veröffentlicht.
Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz - StAbwG) vom (BGBl. I S. 2056) werden Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen bereitgestellt, die im Verhältnis zu solchen Staaten und Gebieten (Steuerhoheitsgebiete) Anwendung finden, die nach § 2 Absatz 1 StAbwG nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind.
Der Entwurf sieht vor:
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StAbwG werden das BMF und das BMWi ermächtigt, eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen, in der die Steuerhoheitsgebiete genannt sind, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 StAbwG nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind, wenn sie in der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke in der jeweils aktuellen Fassung gelistet sind (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAbwG.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 StAbwG ist die Rechtsverordnung für die Anwendung der Abschnitte 3 und 4 des StAbwG maßgeblich.
Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (JT)
Fundstelle(n):
QAAAH-93645