Körperschaftsteuer | Entwurf der KStR 2022 (BMF)
Mit Schreiben vom
wurde
zahlreichen Verbänden Gelegenheit gegeben, bis zum
Stellung zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die
Neufassung der
KStR 2022 zu
nehmen. Die Neufassung berücksichtigt die zwischenzeitlichen gesetzlichen
Änderungen, insbesondere des
Körperschaftsteuergesetzes,
und Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung.
Das BMF führt zum Entwurf aus:
Verwaltungsverlautbarungen zu gesetzlichen Neuregelungen, wie z. B. die durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom (BGBl. I S. 2050) eingefügte Regelung zur Option zur Körperschaftsbesteuerung wurden nicht in den Richtlinien aufgenommen. Sie sollen weiterhin soweit erforderlich durch BMF-Schreiben erfolgen. Zum gelangen Sie hier.
Hervorzuheben sind insbesondere die geänderten Regelungen zur ertragsteuerlichen Behandlung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (R 4.1 bis R 4.3 KStR) und Regelungen zur ertragsteuerlichen Organschaft (R 14.8 KStR).
Darüber hinaus wurden insbesondere zahlreiche Anpassungen an die geänderte Rechtslage vorgenommen (R 1.1, R 4.5, R 5.11, R 5.12, R 5.15, R 5.18, R 7.1, R 8.1, R 8.9, R 22, R 25 KStR).
Zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufassung der KStR 2022 gelangen Sie hier.
Quelle: BMF online (JT)
Fundstelle(n):
LAAAH-93557