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KG Berlin 10.09.2021 (4) 121 Ss 91/21 (134/21), NWB 43/2021 S. 3173

Corona | Subventionsbetrug bei Beantragung einer Soforthilfe?

Die formelhafte Wendung, dass „Tatsachen, die für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung von Bedeutung sind, subventionserheblich i. S von § 264 StGB und § 2 Subventionsgesetz i. V. mit § 1 Landessubventionsgesetz [Berlin] sind“, reicht für die erforderliche hinreichend konkrete Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen (vgl. § 264 Abs. 9 Nr. 1 Alt. 2 StGB) nicht aus.

Anmerkung:

Mit dem Online-Antragsformular der Investitionsbank Berlin (IBB), die die Corona-Soforthilfe des Bundes gewährt, werden zwar Subventionen i. S. des § 264 Abs. 1 StGB beantragt. Allerdings handelt es sich nach Ansicht des Gerichts bei der Erforderlichkeit des beantragten Zuschusses „für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz“ in einer infolge des Ausbruchs von Covid-19 en...

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