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In der Planung: ein Institut für empirische Steuerforschung
Das Bundesfinanzministerium plant die Gründung eines „Instituts für empirische Steuerforschung (IfeS)“, durch das die Datenbeschaffung, -bereitstellung und -nutzung für die Politik, aber auch für Verwaltung, Wissenschaft und Öffentlichkeit verbessert werden soll.
[i]Prüfung der rechtlichen RahmenbedingungenIn ihrer Antwort vom (BT-Drucks. 19/32541) auf die Kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten und der Bundestagsfraktion der FDP (BT-Drucks. 19/32286) zu den Gründungsplänen des Instituts erklärt die Bundesregierung, dass sie derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Nutzung steuerlicher Daten durch das geplante Institut prüfe. Es werde eruiert, ob und wenn ja welche Rechtsänderungen erforderlich seien. Konkret gefragt worden war u. a. nach der Aufnahme des Begriffs „Forschung“ als Rechtfertigungsgrund für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden nach § 29c Abs. 1 Satz 5 AO (s. Kleine Anfrage, Frage 14).
[i]Aktuell Forschung nur begrenzt rechtlich zulässigNach den geltenden Bestimmungen des Steuergeheimnisses und des Gesetzes über die Steuerstatistiken sind (nur) empirische Forschungen an den Daten aus dem Besteuerungsverfahren für die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern möglich. Mit Blick auf § 21 Abs. 6 Finanzverwaltungsgesetz, wonach die Länder den Bunde...