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BFuP Nr. 5 vom Seite 519

Fehleridentifikation im Enforcement-Verfahren – Was kann die Computerlinguistik leisten?

Schwerpunktthema: Prüfungswesen

Prof. Dr. Marius Gros, Hochschule Niederrhein und Anika Hanke, M.Sc., Goethe-Universität Frankfurt/M.

Der vorliegende Beitrag untersucht anhand von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereitgestellter Informationen zu abgeschlossenen Enforcement-Verfahren, inwiefern sich mit und ohne Fehlerfeststellung geprüfte Unternehmen in ihren linguistischen Merkmalen unterscheiden und ob sich diese somit im risikoorientierten Stichprobenverfahren als ergänzender Indikator für die Identifikation potenziell fehlerhafter Berichte eignen. Eine effektive risikoorientierte Auswahl der zu prüfenden Unternehmen ist von großer Bedeutung für eine effiziente Fehleridentifikation im Enforcement-Verfahren und somit zur Sicherstellung hoher Rechnungslegungs- und Berichtsqualität sowie der Vermeidung redundanter Belastung für Unternehmen. Angesichts des aktuellen Bilanzskandals um die Wirecard AG ist die Erprobung unterschiedlicher Methoden zur Fehleridentifikation zudem naheliegend. Die Ergebnisse dieses Beitrags zeigen, dass fehlerhafte und fehlerfreie Berichte Unterschiede in ihren linguistischen Merkmalen aufweisen und sich die Verwendung linguistischer Indikatoren neben finanziellen Indikatoren zur Identifikation fehlerhafter Berichte in Klassifikationsmodellen eignet.

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