Online-Nachricht - Dienstag, 26.10.2021

Verbraucherschutz | Musterfeststellungsklage gegen Sparkassen wegen Bankgebühren geplant (vzbv)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) plant, gegen die Sparkasse Köln Bonn und die Berliner Sparkasse wegen zu Unrecht erhobener Gebühren mit sog. Musterfeststellungsklagen vorzugehen. Der Verband bittet Kunden beider Sparkassen, unter musterfeststellungsklagen.de/bankgebuehren ihr Interesse an der Teilnahme an einer der Klagen zu bekunden.

Hintergrund: Der BGH hat mit in einer Klage des vzbv gegen die Postbank entschieden, dass Änderungsklauseln in deren AGB unwirksam sind. Das Kreditinstitut wollte Entgelte ohne aktive Zustimmung der Kunden ändern. Der BGH sah darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 28.4.2021). Inhaltsgleiche Klauseln wie die von der Postbank wurden branchenweit verwendet. Da die Klauseln unwirksam sind, können auch die darauf gestützten Preisänderungen keinen Bestand haben.

Die Sparkasse Köln Bonn und die Berliner Sparkasse weisen zurzeit Erstattungsforderungen für die von ihnen zu Unrecht erhobenen Gebühren zurück.

Hierzu führt der vzbv u.a. weiter aus:

  • Der vzbv plant, mit Musterfeststellungsklagen gegen diese Praxis vorzugehen. Jetzt sucht der Verband Verbraucher, deren Fälle er in der Klageschrift schildern kann.

  • Die Sparkasse Köln Bonn und die Berliner Sparkasse weisen die Forderungen mit der Begründung zurück, dass sie die letzten Preiserhöhungen vor mehr als drei Jahren vorgenommen haben und eine Erstattung damit ausscheide. Diese Argumentation ist nach Auffassung des vzbv verfehlt. Genau das soll mit den Musterfeststellungsklagen geklärt werden.

  • Die Gerichte sollen feststellen, dass sämtliche Entgelte erstattet werden müssen, die ohne aktive Zustimmung der Verbraucher erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung.

Hinweis:

Der vzbv bittet Kunden der Berliner Sparkasse und der Sparkasse Köln Bonn, unter musterfeststellungsklagen.de/bankgebuehren ihr Interesse an der Teilnahme an einer der Klagen zu bekunden. Darüber hinaus können sie prüfen lassen, ob ihr Fall hierfür geeignet ist. Den Verbrauchern entstehen durch eine solche Beteiligung an der Klage keinerlei Kosten oder sonstige Verpflichtungen. Verbraucher können weiterhin den Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen, um eine Gebührenerstattung zu verlangen.

Quelle: vzbv, Pressemitteilung v. 26.10.2021 (il)

Fundstelle(n):
JAAAH-93416