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OLG Saarbrücken Beschluss v. - 5 W 42/21 5 W 47/21

Gesetze: ZPO § 91a; BGB § 2039; BGB § 2042

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der nach § 91a ZPO zu treffenden Kostenentscheidung können die Erfolgsaussichten einer nicht von vornherein unschlüssigen, auf mehrere aufeinanderfolgende Eventualanträge gestützten Erbauseinandersetzungsklage als offen anzusehen sein, wenn diese mit einer auf Leistung an den Nachlass gerichteten Zahlungsklage gegen einen Miterben verbunden und der konkrete Inhalt des Teilungsplanes von dem ebenfalls noch offenen Ausgang dieser Zahlungsklage abhängig war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAH-93409

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Saarbrücken, Beschluss v. 06.08.2021 - 5 W 42/21 5 W 47/21

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