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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 4 K 802/19 EFG 2021 S. 1967 Nr. 23

Gesetze: AO § 162 ; AO § 174 Abs. 4

Auslegung eines Einspruchs gegen die Feststellung des Grundbesitzwertes für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gesonderte Wertfeststellung des Wohnanteils Befugnis des Finanzamts zum Erlass eines Änderungsbescheids

Leitsatz

1. Auch bei Einsprüchen gegen Sammelbescheide erfolgt die Auslegung eines Einspruchs anhand der erklärten Zielrichtung des Rechtsbehelfs. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige denjenigen Verwaltungsakt anfechten will, der angefochten werden muss, um zu dem erkennbar angestrebten Erfolg zu kommen. Dies gilt grundsätzlich auch für Erklärungen rechtskundiger oder rechtskundig beratener Personen. Die Auslegung kann hingegen nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der Erklärung selbst keine Anhaltspunkte finden lassen.

2. Da die gesonderte Wertfeststellung des Wohnanteils bindend für die angegriffene Feststellung (§ 182 Satz 1 AO)ist, da das Wohnhaus zwingend zu der wirtschaftlichen Einheit des vererbten Betriebes der Land- und Forstwirtschaft gehört (§ 158 Abs. 3 Nr. 6 BewG), mithin für diese Bewertung von Bedeutung ist (151 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz 2. Alternative BewG) ist die angegriffene Feststellung bereits gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO zu ändern.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 1967 Nr. 23
EAAAH-93302

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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 15.03.2021 - 4 K 802/19

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