Abgabenordnung: Erlass
von Säumniszuschlägen gegenüber einem an sich pünktlichen Steuerzahler
Leitsatz
1. Ob eine
natürliche oder juristische Person als pünktlicher oder nicht pünktlicher
Steuerzahler zu betrachten ist, beurteilt sich nicht anhand einer
einzelnen Steuerart, sondern ist in einer Gesamtschau zu prüfen,
bei der alle für das Verhältnis zwischen dem Steuerzahler und der
Finanz- bzw. Zollverwaltung relevanten Umstände heranzuziehen sind.
2. Säumniszuschläge, die gegenüber
einem an sich pünktlichen Steuerzahler erhoben werden, verlieren
ihren Zweck als Druckmittel, den Steuerschuldner zur rechtzeitigen Zahlung
seiner steuerrechtlichen Verbindlichkeiten anzuhalten, was bereits
für sich genommen einen hälftigen Erlass der verwirkten Säumniszuschläge
rechtfertigt.
3. Hat die Säumnis des Steuerzahlers
keinen oder nur einen geringfügigen Verwaltungsaufwand verursacht,
ist auch der weitere, mit der Erhebung von Säumniszuschlägen verfolgte
Zweck entfallen mit der Folge, dass als ermessensfehlerfreie Entscheidung allein
ein vollständiger Erlass der Säumniszuschläge in Betracht kommt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 23/2021 S. 1105 DB 2022 S. 103 Nr. 3 RAAAH-93299
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 04.08.2021 - 4 K 11/20
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