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Anhangangaben zu Altersversorgungsverpflichtungen
Schwerpunkte der WPK bei der präventiven Berufsaufsicht 2021 – Teil 1
Im [i]WPK, Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht für 2021, NWB Online-Nachricht NWB HAAAH-66542 Fokus der Abschlussdurchsicht durch die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) stehen 2021 insbesondere Altersversorgungsverpflichtungen, Haftungsverhältnisse und der Verbindlichkeitenspiegel. Drei in loser Reihe erscheinende Beiträge greifen diese Schwerpunkte auf, erläutern dazu die handelsrechtlichen Informationspflichten und zeigen gesetzeskonforme Umsetzungsbeispiele aus der Rechnungslegungspraxis. Zum Auftakt werden die Anforderungen an die Angaben zu Altersversorgungsverpflichtungen analysiert. Die beiden anderen von der WPK als Schwerpunkte für 2021 genannten Themenfelder werden in gesonderten Folgebeiträgen aufbereitet und erläutert.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Ausweitung der Anforderungen an die Anhangangaben
[i]Kirsch, Anhang zum Jahresabschluss – Übersichtsdarstellung (HGB), infoCenter NWB PAAAE-55194 Bei der Erstellung des Jahresabschlusses der Kapitalgesellschaften steht der Anhang häufig etwas im Hintergrund. Gleichwohl vermittelt er Informationen, die unerlässlich sind zum Verständnis des Zahlenwerks in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und damit zum Verständnis der wirtschaftlichen Lage eines bilanzierenden Unternehmens. Dazu enthält der Anhang u. a. übergeordnete Angaben wie die Beschreibung der angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden oder zur Auswirkung dabei praktizierter Änderungen.
Weiter enthält der Anhang erläuternde Angaben zu einzelnen Posten, z. B. zu den Quellen der Umsatzerlöse, zum Inhalt sonstiger betrieblicher Aufwendungen und Erträge, zu periodenfremden und außergewöhnlichen, also regelmäßig nicht nachhaltigen Aufwendungen und Erträgen sowie zu außerplanmäßigen und damit durch besondere Umstände bedingte Abschreibungen.
Mit diesen Informationen lässt sich insbesondere die Ertragslage analysieren und die Nachhaltigkeit betrieblicher Ergebnisse einschätzen.S. 1022
[i]Philipps, Jahresabschluss kompakt 2020/2021 – 20. Anhang, Checkliste, Arbeitshilfe NWB YAAAH-67624 Zudem enthält der Anhang ergänzende Angaben über Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung hinaus, z. B. zur Fälligkeitsstruktur von Forderungen und Verbindlichkeiten, zu stillen Lasten bei Finanzanlagen und derivativen Finanzinstrumenten, zu Verwertungsbeschränkungen bei Investmentvermögen, zu nicht in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung abgebildeten Geschäften und Verpflichtungen, zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, zu ausschüttungsgesperrten Beträgen usw.
Mithilfe dieser Angaben lässt sich vor allem das Bild über die Finanz- und Vermögenslage detaillieren und so der Einblick darin verbessern.
[i]Philipps, Der Anhang nach BilRUG, BBK 22/2015 S. 1036 NWB RAAAF-07911 Diese wichtige Funktion des Anhangs wurde in der jüngeren Vergangenheit durch stete Ausweitung der Informationsanforderungen, vor allem über das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) , hervorgehoben und noch deutlich gestärkt. Nicht zuletzt deshalb ist die Erstellung des Anhangs inhaltlich und organisatorisch zunehmend mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Da überrascht es nicht, dass nicht nur im Verlauf der Abschlussprüfungen häufig, sondern zum Teil auch noch in publizierten Abschlüssen, einzelne Anhangangaben fehlen, inhaltlich unvollständig sind oder Informationen vermitteln, die nicht dem Verständnis des Gesetzgebers entsprechen bzw. bloß inhaltsleere Floskeln darstellen.
II. WPK-Praxishinweis zur Abschlussprüfung
[i]Philipps, Häufige Mängel in der Rechnungslegungspraxis von Nichtkapitalmarktunternehmen, BBK 8/2017 S. 375 NWB VAAAG-42326 Entsprechende Feststellungen hat auch die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) bereits in der Vergangenheit im Rahmen ihrer sog. Abschlussdurchsicht (präventive Berufsaufsicht mit dem Ziel, die Prüfungsqualität zu erhöhen) getroffen. Infolgedessen hat die WPK auch bereits einen Praxishinweis veröffentlicht – der erste dieser Art. Der Praxishinweis richtet sich primär an die Abschlussprüfer. Ebenso ist er aber auch von Abschlusserstellern nutzbar, um solche Mängel bereits „an der Quelle“ zu vermeiden. Schwerpunkt des Praxishinweises bilden Hinweise für die Angaben im Anhang bzw. Konzernanhang zu Altersversorgungsverpflichtungen, Sicherungsbeziehungen und zur Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen.
Ungeachtet dieses Praxishinweises bleiben Anhangangaben nach Aussage der WPK „aufgrund der bisherigen Feststellungen im Rahmen der Abschlussdurchsicht“ weiter im Fokus ihrer präventiven Berufsaufsicht. In der Ankündigung der Schwerpunkte dabei für das Jahr 2021 nennt die WPK
wie bisher Angaben zu Altersversorgungsverpflichtungen sowie
Angaben zu Haftungsverhältnissen und
neu den Verbindlichkeitenspiegel.
[i]WPK-Praxishinweis ohne DetailerläuterungenDie Ausführungen im Praxishinweis zu den für die präventive Berufsaufsicht 2021 relevanten Anhangangaben erstrecken sich ganz überwiegend darauf, die gesetzlich S. 1023normierten Angabe- und Informationsanforderungen zusammenfassend bewusst zu machen. Sie enthalten aber kaum weitergehende, detaillierte Erläuterungen dazu und auch keine Umsetzungsbeispiele.
[i]Philipps, Mängel bei den Anhangangaben im Fokus, BBK 10/2019 S. 467 NWB IAAAH-13046 Hier setzt der vorliegende Beitrag an, greift das von der WPK zum Anhang bei ihrer präventiven Berufsaufsicht für 2021 als einen Schwerpunkt festgelegte Themenfeld der Altersversorgungsverpflichtungen auf und erläutert dazu grundlegende Aspekte. Hierzu werden zunächst jeweils die bei Ankündigung dieses Schwerpunkts als wichtig formulierten Aspekte, die Angabe- und Informationsanforderungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften und die zusammenfassenden Anmerkungen der WPK in ihrem Praxishinweis bzw. ergänzende Erläuterungen dazu beschrieben. Anschließend wird anhand von Beispielen aus der Rechnungslegungspraxis gezeigt, wie sich diese Anforderungen bei der Aufstellung des Anhangs gesetzeskonform umsetzen lassen.
Abschlussprüfern gibt der Beitrag zugleich Anhaltspunkte dafür, worauf sie bei ihrer Prüfung der Angaben zu Altersversorgungsverpflichtungen besonders achten sollten.