Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen der Verfahrenspfleger oder -beistände
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3174Der (NWB NAAAH-32260) bei einem nach § 158 FamFG gerichtlich bestellten Verfahrensbeistand eine Berufung auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung in Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL zugelassen. Zum wurde die Rechtsprechung durch eine Änderung des § 4 Nr. 25 UStG im Rahmen des JStG 2020 in nationales Recht umgesetzt.
.
Hintergrund
[i]Reaktion des Gesetzgebers auf BFH-RechtsprechungDer BFH hat in der Vergangenheit mehrfach zugelassen, dass sich Unternehmer für die Steuerbefreiung ihrer Umsätze unmittelbar auf das Unionsrecht berufen können. In der Folge hat der Gesetzgeber auf diese Rechtsprechung reagiert, indem er eine entsprechende Steuerbefreiungsvorschrift in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen hat. Aufgrund des (BStBl 2013 II S. 976) wurde beispielsweise in § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG eine Rechtsgrundlage für die Steuerbefreiung der Leistungen von Berufsbetreuern geschaffen. Außerdem wurde § 4 UStG um eine Nr. 15b ergänzt, nachdem der (BStBl 2016 II S. 797) entschieden hat, dass sich private Arbeitsvermittler für die Steuerfreiheit ihrer Leistungen auf das Unionsrecht berufen können.
Aktuelles
[i]Nationale Steuerbefreiung greift nicht, aber Steuerbefreiung nach UnionsrechtIn seinem aktuellen Urteil v. - V R 27/17 (NWB NAAAH-32260) v...