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NWB BB 11/2021 S. 324

Brexit: Seit Oktober 2021 Einreise nur noch mit Reisepass

Die Einreise nach Großbritannien ist seit Oktober 2021 nur noch mit einem Reisepass möglich, der noch mindestens sechs Monate über die Dauer des Aufenthalts gültig sein muss. Ausnahmen gibt es für EU-Bürger, die vor dem Brexit in Großbritannien ansässig waren („settled“) und für den weiteren Aufenthalt einen Antrag gestellt haben sowie für Personen mit Grenzarbeitergenehmigung. Hier können bis Jahresende noch Personalausweise genutzt werden.

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