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BGH 15.10.2021 V ZR 225/20, NWB 42/2021 S. 3096

WEG | Mehrheitsbeschluss eines dauerhaften Nutzungsverbots

Wohnungseigentümer können die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums mit einem Mehrheitsbeschluss aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht dauerhaft verbieten, wenn auch das Sondereigentum infolge des Verbots nicht mehr genutzt werden kann.

Anmerkung:

Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, die Behebung gravierender baulicher Mängel des gemeinschaftlichen Eigentums zu veranlassen, die eine Nutzung des Sondereigentums zu dem vereinbarten Zweck erheblich beeinträchtigen oder sogar ausschließen. [i]Zur WEG-Reform Hofele, NWB 20/2021 S. 1462Sie können sich nicht darauf berufen, dass ihnen die damit einhergehenden Kosten nicht zuzumuten seien. Dieser Verpflichtung zur Vornahme zwingend erforderlicher Maßnahmen können sich die Wohnungseigentümer auch nicht durch ein mehrheitlich verhängtes dauerhaftes Nutzungsverbot en...

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