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Options- und Regelverschonung: Lohnsummenregelung gem. §13a Abs. 3 ErbStG – Checkliste mit Berechnung
Version 2025.1
Lohnsummenregelung
Soll Betriebsvermögen im Rahmen der Options- oder Regelverschonung steuerfrei übertragen werden, sind für die Steuerbefreiung neben den Behaltensfristen auch die Lohnsummenregelungen einzuhalten.
Im Rahmen der Lohnsummenregelung gilt, dass grundsätzlich folgende Anteile der Ausgangslohnsumme erreicht werden müssen:
Regelverschonung: 400% der Ausgangslohnsumme für 5 Jahre
Optionsverschonung: 700% für 7 Jahre.
Bei Betrieben mit weniger als 15 Arbeitnehmern gelten niedrigerer Anteile:
mehr als 10 und weniger als 15 Beschäftigte: 300% bzw. 565 %
mehr als 5 bis zu 10 Beschäftigte: 250% bzw. 500%.
Bei Betrieben mit bis zu 5 Beschäftigten ist die Lohnsummenregelung nicht anzuwenden.
Mit diesem Excel-Tool können Sie für Betriebe bzw. Gesellschaften (auch Mutter- und Tochtergesellschaften)
die maßgebliche Ausgangslohnsumme ermitteln und
die Einhaltung der Lohnsummen für den gesamten jeweils zu beachtenden Zeitraum überwachen.
Bei der Ermittlung der Ausgangslohnsumme werden unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt:
Beteiligungsanteile,
Rechtsform,
Ansässigkeit im EU-Raum,
Umrechnungskurs bei Ansässigkeit außerhalb der Euro-Zone.