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BFH 09.03.1990 VI R 48/87

Lohnsteuer; | Teilnahme an einer Incentive-Reise (§ 19 EStG)

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt: (1) Veranstaltet der Arbeitgeber sog. Incentive-Reisen, um bestimmte Arbeitnehmer für besondere Leistungen zu belohnen und zu weiteren Leistungssteigerungen zu motivieren, so erhalten die Arbeitnehmer damit einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, wenn auf den Reisen ein Besichtigungsprogramm angeboten wird, das einschlägigen Touristikreisen entspricht, und der Erfahrungsaustausch zwischen den Arbeitnehmern demgegenüber zurücktritt. (2) Der Annahme von steuerpflichtigem Arbeitslohn steht nicht entgegen, daß durch die Zuwendungen an den Arbeitnehmer eine Umsatzsteigerung bei der Arbeitgeberin und eine Erhöhung der umsatzabhängigen Provisionseinnahmen bei den Arbeitnehmern bewirkt werden sollen. (3) Bei eine...

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