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Einkommensteuer | Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Von einem endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist jedenfalls dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Insolvenzverwalter gegenüber dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit gem. § 208 Abs. 1 Satz 1 InsO angezeigt hat (Bezug: § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 EStG).
(1) Der BFH hatte zum zweiten Mal über den Rechtsstreit zu entscheiden. Beim ersten Mal hatte er mit Urteil vom - VIII R 13/15, NWB YAAAG-68035 (Kurzinfo StuB 2018 S. 76, NWB JAAAG-70327), den Rechtsstreit an das FG zurückverwiesen und dabei entschieden, dass der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre nach der Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust n...