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Einkommensteuer | Keine begünstigte Handwerkerleistung für die Erschließung einer öffentlichen Straße
Die Erschließung einer öffentlichen Straße steht nicht im räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Haushalt des Stpfl., der aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung zum Erschließungsbeitrag herangezogen wird (Bezug: § 35a Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 EStG).
Das Urteil war vom BFH zunächst nicht zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen worden und am als NV-Entscheidung veröffentlicht worden (vgl. StuB 2020 S. 811, NWB VAAAH-60665). Jetzt wurde es nachträglich vom BFH zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt.