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Unterbrechung eines AdV-Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers führt bei einem AdV-Verfahren grds. nicht zu einer Unterbrechung nach § 155 Satz 1 FGO i. V. mit § 240 Satz 1 ZPO. Etwas anderes gilt aber dann, wenn die durch die angefochtenen Bescheide festgesetzten Steuern schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vollständig getilgt wurden und es somit um eine Aufhebung der Vollziehung mit der Folge entsprechender Erstattungsansprüche geht.
Streitig war, ob die von der Insolvenzschuldnerin, einer GmbH, an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Invalidenrente als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) einkommens- und gewerbeertragserhöhend anzusetzen ist und daran anschließend Kapitalertragsteuer anfällt. Das Insolvenzverfahren wurde während des Beschwerdeverfahrens beim BFH wegen ...