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StuB 20/2021 S. 832

BMF zur Zins-Entscheidung des BVerfG

Das BMF hat zur Umsetzung des und 1 BvR 2422/17, NWB TAAAH-87096, bis zu einer rückwirkenden gesetzlichen Neuregelung zur Verzinsung nach §§ 233a, 238 Abs. 1 Satz 1 AO für Verzinsungszeiträume ab dem Stellung genommen (, NWB ZAAAH-89894). In dem Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:

  • Erstmalige Zinsfestsetzungen nach § 233a AO,

  • geänderte oder berichtigte Zinsfestsetzungen nach § 233a AO,

  • mit vorläufigen Steuerfestsetzungen verbundene Zinsfestsetzungen nach § 233a AO,

  • Umgang mit Einspruchsfällen,

  • Aussetzung der Vollziehung,

  • Zinsen nach den §§ 234 bis 237 AO.

Hinweis: Das , NWB SAAAH-03421 (BStBl 2018 I S. 1393), geändert durch das BStBl 2019 I S. 1266BStBl 2019 I S. 448

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