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FG Nürnberg 23.02.2021 6 K 2014/17, NWB 41/2021 S. 3022

Umsatzsteuer | Mindestnutzung bei Photovoltaikanlagen – Vorsteuerabzug aus Dachreparaturkosten

Mit Urteil v.  hat das FG Nürnberg zum Vorsteuerabzug aus den Kosten für eine Dachreparatur Stellung genommen. Das Finanzgericht stellt klar, dass es für die Frage, ob eine von § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG geforderte unternehmerische Mindestnutzung in Höhe von 10 % vorliegt, auf die Verwendung des gesamten Gebäudes unter Einschluss aller Flächen unter dem Dach und der gesamten Dachfläche ankommt. [i]Martz, Fotovoltaik-Anlage, Grundlagen, NWB ZAAAE-28828 Einzubeziehen in die Verhältnisrechnung zur Feststellung der unternehmerischen Mindestnutzung seien daher neben den Innenräumen die Dachflächen, die nicht unternehmerisch genutzt würden. Da Flächen innerhalb des Gebäudes und Dachflächen nicht miteinander vergleichbar sind, sei der unternehmerische Nutzungsanteil anhand eines Umsatzschlüssels durch Gegenüberstellung des fiktiven Vermietungsumsatzes für die Innen...

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