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WP Praxis 11/2021 S. 388

BMF | Anwendungsfragen zur Vollverzinsung nach dem

§§ 233 ff. AO regeln verschiedene Verzinsungstatbestände im Steuerrecht, wobei § 233a AO eine Verzinsung für Steuernachforderungen und Steuererstattungen vorsieht. § 238 Abs. 1 AO legt einen Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6 % p.a.) fest. Nach dem ist eine solche Verzinsung der Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig, soweit für Verzinsungszeiträume ab dem ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird. Das bisherige Recht bleibt aber für die Verzinsungszeiträume bis zum weiter anwendbar.

Das enthält Verwaltungsweisungen zur Umsetzung des o.g. Beschlusses des BVerfG bis zu einer rückwirkenden gesetzlichen Neuregelung zur Verzinsung nach §§ 233a, 238 Abs. 1 AO für Verzinsungszeiträume ab dem .

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