DBA | Steuerabkommen mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten (BMF)
Das in Mexiko-Stadt am  unterzeichnete Protokoll zur
		Änderung des Abkommens v.  ergänzt das geltende
		Doppelbesteuerungsabkommen und setzt die übereinstimmenden
		Auswahlentscheidungen der deutschen und mexikanischen Seite zum Mehrseitigen
		Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung
		der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Multilaterales Instrument - MLI)
		um.
Das unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d.h. nach Abschluss der Gesetzgebungsverfahren notifizieren sich beide Staaten gegenseitig das die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten umgesetzt wurden. Das Änderungsprotokoll wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Änderungsprotokoll in Kraft tritt.
Zum Protokoll zur Änderung des Abkommens vom gelangen Sie hier.
Quelle: BMF online (JT)
Fundstelle(n):
  VAAAH-92521