Online-Nachricht - Dienstag, 12.10.2021

Umsatzsteuer | Vordrucke Umsatzsteuervoranmeldung 2022 (BMF)

Das BMF veröffentlicht die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren für das Kalenderjahr 2022 ().

Hierzu erläutert das BMF u.a.:

  • Durch das JStG 2020 (BGBl. I S. 3096) hat der Gesetzgeber in § 24 Abs. 1 UStG eine Umsatzgrenze i. H. v. 600.000 € eingefügt. Diese ist erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem bewirkt werden (§ 27 Abs. 32 UStG). Sofern nach § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG der Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 600.000 € betragen hat, sind die Umsätze ab dem Besteuerungszeitraum 2022 zwingend nach der Regelbesteuerung zu versteuern. Eine entsprechende Erläuterung wurde in das Vordruckmuster USt 1 E (Zeilen 23 und 24) aufgenommen.

  • Die übrigen Änderungen in den beiliegenden Vordruckmustern gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.

Hinweis

Das vollständige BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (JT)

Fundstelle(n):
QAAAH-92472