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Steuern mobil Nr. 10 vom 01.10.2021

Bei Steuerbefreiung für Familienheim kommt es auf den Wertfeststellungsbescheid an

Grundbesitzwerte werden für Zwecke der Erbschaftsteuer durch die Belegenheitsfinanzämter gesondert festgestellt. Dabei erfolgt neben der Wertfeststellung auch die verbindliche Feststellung über die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens. Gibt es darüber Streit, muss der Erwerber den Feststellungsbescheid anfechten. Tut er dies nicht, sind er und das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt an die gesonderte Feststellung gebunden.

Wir bleiben noch bei der Erbschaftsteuer.

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In unserer August-Ausgabe 2020 hatten wir Sie über ein anhängiges Verfahren zur Steuerbefreiung für Familienheime informiert. Es ging um die Frage, ob zu der wirtschaftlichen Einheit ‘Familienheim‘ auch ein Garten gehören kann, der in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang zum Gebäude steht, aber eine andere Flurnummer hat.

Das FG München hatte das in erster Instanz verneint. Wir waren gespannt, wie der Bundesfinanzhof das beurteilt. – Der II. Senat des BFH hat ...

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