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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 1 K 2817/17 E

Gesetze: UmwStG a.F. § 20 Abs. 4; UmwStG a.F. § 21 Abs. 1 Satz 1; EStG § 16

Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einbringungsgeborener GmbH-Anteile – Erwerb im Rahmen des sog. Managermodells ohne Teilhabe an den stillen Reserven

Leitsatz

Wird ein einbringungsgeborener GmbH-Anteil im Rahmen des sogenannten Managermodells ohne Teilhabe an den stillen Reserven erworben und zugleich vereinbart, dass die Veräußerung des GmbH-Anteils beim Ausscheiden aus der Gesellschaft zu dem den ursprünglichen Anschaffungskosten entsprechenden Nennwert zu erfolgen hat, so schließt dies die Entstehung nachträglicher Anschaffungskosten aufgrund vertragsgemäß von dem Gesellschafter zu leistenden Einlagen (hier: zum Ausgleich von Mehrsteuern nach einer Betriebsprüfung) aus, weil diese nicht zu einer Wertsteigerung dieses GmbH-Anteils führen können.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 31
DStRE 2022 S. 1038 Nr. 17
GmbH-StB 2022 S. 28 Nr. 1
AAAAH-92314

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 30.04.2021 - 1 K 2817/17 E

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