Aussetzung der Vollziehung: Nachweis von Erlösen aus
Schrottverkäufen – Beweiswert interner Gutschriften und
kreditorischer Buchungen der Käuferin – Vergleichbare Vorgehensweise
der Käuferin in anderen Fällen – Sicherheitsleistung bei
Notwendigkeit weitergehender Ermittlungen
Leitsatz
1. Der Nachweis der Erzielung von Barerlösen aus Schwarzlieferungen von Metallschrott durch einen Zwischenhändler kann nicht
ohne entgegenstehende ernstliche Zweifel allein durch die auf dessen Namen lautenden internen Gutschriften und kreditorischen
Buchungen des als Käuferin fungierenden Unternehmens geführt werden, wenn keinerlei Feststellungen über die tatsächliche Einschaltung
der in diesen Unterlagen als Verkäufer ausgewiesenen Person in die Abwicklung der Geschäftsbeziehung getroffen werden konnten.
2. Dies gilt auch, wenn die Käuferin aufgrund einer vergleichbaren Vorgehensweise in anderen Fällen bereits wegen Beihilfe
zur Steuerhinterziehung strafgerichtlich verurteilt worden ist.
3. Eine Sicherheitsleistung im Falle der Notwendigkeit weitergehender Ermittlungen des Prüfungsfinanzamts setzt jedenfalls
voraus, dass eine Gefährdung des Steueranspruchs dargelegt wird.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 10 Nr. 17 DStRE 2022 S. 683 Nr. 11 GAAAH-92312
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Beschluss v. 21.06.2021 - 15 V 709/21 A(E,G)
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