BVerwG Beschluss v. - 2 B 9/10, 2 B 9/10 (2 C 6/11)
Beamter; Anspruch auf Schadensersatz
Instanzenzug: Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern Az: 2 L 209/06 Urteil
Gründe
1Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen verzögerter Beförderung beizutragen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
QAAAH-91260