IWB Nr. 19 vom Seite 1

Das Verständigungsverfahren der Wahl

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]Effektive Doppelbesteuerung bleibt eine TatsacheWas Doppelbesteuerung (nicht der Renten!) bedeutet, ist Ihnen leidvoll vertraut. Positiv gewendet ist sie als Drohkulisse Teil Ihrer Geschäftsgrundlage. Die Fisci suchen im Grundsatz seit Jahrzehnten nach Wegen, dieses in aller Pauschalität als ungerecht empfundene Resultat grenzüberschreitender wirtschaftlicher Tätigkeit zu vermeiden. Ganz eliminieren lässt sich Doppelbesteuerung nicht – und daran werden aktuelle steuerpolitische Entwicklungen so schnell nichts ändern.

[i]Abhilfe durch ein Verständigungsverfahren ist möglich, aber oft langwierigEin Lösungsweg ist so bekannt wie ausgetreten: Internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren sind das klassische zwischenstaatliche Verfahren zur übereinstimmenden Anwendung von DBA und zur Beseitigung der Doppelbesteuerung. In der Praxis besonders zahlreich wird dieser Weg im Rahmen von Verrechnungspreiskorrekturen beschritten. Positiv ist, dass bei mehr als der Hälfte aller Verfahren am Ende die völlige Beseitigung der Doppelbesteuerung im gegenseitigen Einvernehmen der beteiligten Staaten steht. Dieser Satz enthält zwei „Kröten“, die der Steuerpflichtige schlucken muss – „am Ende“ und „im Einvernehmen der beteiligten Staaten“. Noch immer ist die Bearbeitungsdauer der Verfahren von – nur im Durchschnitt – zwei Jahren ein Manko. Der andere Nachteil ist, dass dies ein zwischenstaatliches Prozedere bleibt. Dabei ist der Steuerpflichtige nur Zaungast und Rechtssubjekt, also ein dem Verfahrensgang und den Entscheidungen Unterworfener.

[i]Steuerpflichtiger wird mehr am Verfahren beteiligt, aber auch gefordertAngesichts der hohen Zahl von Verständigungsverfahren mit deutscher Beteiligung ist es eine uneingeschränkt positive Nachricht, dass sich die Auswahl der Instrumente, aus denen der Steuerpflichtige und sein Berater wählen können, zuletzt erhöht hat. Wohl auch aus diesem Grund hat das BMF sein Merkblatt zu MAP am aktualisiert. Die Änderungen und zentralen Punkte werden in diesem verfahrensrechtlichen Schwerpunktheft von Bühl ab dargestellt. Eine Neuigkeit ist: Der Antragsteller muss sich eindeutig für eine Rechtsgrundlage entscheiden. Der Autor urteilt, dass sich Verfahren nach dem EU-DBA-SBG zumindest für Streitigkeiten innerhalb der EU zum Mittel der Wahl mausern werden, auch weil der Antragsteller seine Stellung und Mitwirkungsrechte damit verbessert.

[i]Verfahren der Wahl ist vom Einzelfall abhängigDie notwendigen Überlegungen vor Antragstellung stellen für Sie anhand von Beispielen Strotkemper/Andree ab mit konkreten Hinweisen zusammen. Hervorzuheben ist die einseitige Übersicht über die Rechtsgrundlagen für Streitbeilegungsverfahren und ihre jeweiligen Anwendungsbereiche bzw. Ausschlüsse (S. 780).

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 19 / 2021 Seite 1
SAAAH-91203