Online-Nachricht - Freitag, 08.10.2021

Corona | Konsultationsvereinbarung mit Österreich verlängert (BMF)

Deutschland und Österreich haben die Konsultationsvereinbarung zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns von grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten bis zum verlängert (-AUT/20/10001 :002).

Hierzu führt das BMF weiter aus:

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten wurde mit der Republik Österreich am eine Konsultationsvereinbarung zum DBA Österreich unterzeichnet. Sie ersetzt die Konsultationsvereinbarung vom (s. hiezu unsere Online-Nachricht v. 21.6.2021) und verlängert den Anwendungszeitraum der in der Konsultationsvereinbarung unverändert gebliebenen materiell-rechtlichen Regelungen bis mindestens .

Die Konsultationsvereinbarung ist am in Kraft getreten und findet auf Arbeitstage im Zeitraum vom bis nunmehr zum Anwendung. Die Konsultationsvereinbarung verlängert sich nach dem automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Hinweis:

Die Konsultationsvereinbarung v. ist dem o.g. BMF-Schreiben beigefügt. Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-91202