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Vorsteuerabzug aus dem Erwerb sogenannter Luxusfahrzeuge
Das FG Baden-Württemberg hat sich in zwei aktuellen Entscheidungen dazu geäußert, ob ein Unternehmer für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Dabei geht es insbesondere um die Abgrenzung einer – nachhaltigen gewerblichen oder beruflichen - wirtschaftlichen Tätigkeit von der bloßen privaten Vermögensverwaltung.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Eine Person, die bereits aufgrund einer anderweitig ausgeübten Tätigkeit als Unternehmer i. S. des § 2 Abs. 1 UStG gilt, ist auch insoweit als Unternehmer tätig, als sie weitere, gelegentlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt.
2. Eine wirtschaftliche Tätigkeit und keine bloße Verwaltung von Privatvermögen liegt vor, wenn der Eigentümer aktive Schritte zur Vermarktung unternimmt, indem er sich ähnlicher Mittel bedient wie ein Erzeuger, Händler oder Dienstleistender.
3. Beim An- und Verkauf von hochpreisigen, in ihrer Stückzahl limitierten Fahrzeugen ist es für eine unternehmerische Tätigkeit nicht erforderlich, wie ein Gebrauchtwagenhändler ein Geschäftslokal zu unterhalten und regelmäßig Anzeigen zu schalten.
4. Nicht zugelassene, sondern ausschließlich für den späteren Wiederverkauf bestimmte Fahrzeuge sind keine ...