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FG Baden-Württemberg | Grenzgänger bei geringfügigen Beschäftigungen
(1) Eine regelmäßige Rückkehr eines Grenzgängers an den Wohnsitz kann gem. Art. 15a DBA Schweiz bereits angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer lediglich an ein bis zwei Tagen im Monat an seinen Wohnsitz zurückkehrt, wenn er arbeitsvertraglich nur drei Arbeitstage je Monat schuldet. (2) § 7 KonsVerCHEV verstößt gegen den Vorrang des Gesetzes.
Streitig [i]Die für eine regelmäßige Grenzüberquerung erforderliche Anzahl der Grenzüberschreitungen bestimmt sich nach den Gegebenheiten des Einzelfallsist die Frage, ob der im Inland wohnhafte Kläger im Jahr 2013 als Grenzgänger i. S. von Art. 15a Abs. 2 Satz 1 DBA Schweiz anzusehen ist. Der Kläger erzielte Einkünfte aus einer Tätigkeit als Vertriebsleiter für eine in Deutschland ansässige Gesellschaft. Daneben war er für eine von ihm in der Schweiz gegründete AG als Prokurist tätig. Diese Gesellschaft unterhielt in der Schweiz ein Büro, das ca. 16 km vom Wohnort des Klägers entfernt lag. Laut Arbeitsv...