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Dr. Lars Dobratz | Anti-Treaty-Shopping-Regelung in § 50d Abs. 3 EStG
Folge 12
In der aktuellen Folge des Tax Quartetts ist Dr. Lars Dobratz (Europäische Kommission, Brüssel) zu Gast und spricht mit den drei Gastgebern Dr. Eva Oertel, Dr. Florian Holle und Dr. Mathias Hildebrandt über die Neufassung der sog. Anti-Treaty-Shopping-Regelung in § 50d Abs. 3 EStG.
§ 50d Abs. 3 EStG bezweckt die Bekämpfung der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Vergünstigungen aus DBA und EU-Richtlinien für dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte (sog. Anti-Treaty/-Directive-Shopping). Sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 50d Abs. 3 EStG erfüllt, entfällt der Entlastungsanspruch der ausländischen Gesellschaft auf Erstattung bzw. Freistellung von deutscher Quellensteuer teilweise oder vollständig. Der EuGH hat in einer Vielzahl von Entscheidungen die (teilweise) Europarechtswidrigkeit der geltenden Fassung des § 50d Abs. 3 EStG (bzw. dessen Vorgängerregelung) aufgrund ihrer pauschalierenden Missbrauchsvermutung festgestellt. Dem soll die Neufassung in § 50d Abs. 3 EStG i. d. F. AbzStEntModG Rechnung tragen und zudem den Mindeststandard des Art. 6 ATAD umsetzen.
Dr. Dobratz hat an der Neufassung des § 50d Abs. 3 EStG mitgearbeitet und erläutert, wie man bei der Neufassung einer Norm vorgeht. Gemeinsam mit den Gastgebern erörtert er, wie die Anti-Treaty-Shopping-Regelung in der Prax...