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Rechtsprechung zur Investitionszulage im Beitrittsgebiet im 1. Halbjahr 1999
Ab 1999 erfolgt bekanntlich die bisher zweispurige Investitionsförderung im Beitrittsgebiet ausschließlich durch eine InvZ. Neben der Förderung im betrieblichen Bereich sind Förderungen im Bereich des Mietwohnungsbaus und der Modernisierung selbstgenutzter Wohnungen hinzugekommen. Die folgenden Urt. beziehen sich alle auf den betrieblichen Bereich. Zukünftig werden aber auch Urt. besprochen, die sich mit den - nunmehr auch für die InvZ bedeutsamen - Fragen zu Modernisierungsmaßnahmen und zur Altbausanierung befassen.
I. Begünstigte Investoren
1. Investitionszulage für gärtnerische Produktionsgenossenschaften
(EFG 1999 S. 308; LX550714), Rev. eingelegt (Az. des BFH: III R 7/99), betr. § 1 InvZulVO 1990 (DDR).
Das FG kommt zu der lapidaren Feststellung, daß gärtnerische Produktionsgenossenschaften, die 1990 von der KSt ausgenommen waren, für dieses Jahr keine InvZ erhalten. Dazu konnte das FG sich auf die BFH-Rspr. berufen (Urt. v. , BStBl 1994 II S. 869), nach der eine doppelte Begünstigung einerseits durch Befreiung von der KSt (bzw. ESt) und andererseits durch Gewährung einer InvZ vermieden werden soll. Das FG unterstellt, daß der Gesetzgeber der DDR dies auch vermeiden wollte...BStBl 1991 I S. 768